Kosten & Infos
Kosten
Psychotherapie à 50 Minuten: € 120
Paartherapie à 75 Minuten: € 220
Es besteht die Möglichkeit, sich einen Teil des Honorars einer Psychotherapie über Ihre Krankenkasse rückerstatten zu lassen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist das Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung“. Auf der Homepage Ihrer Krankenkasse können Sie nachlesen, welche Bedingungen außerdem vorliegen müssen, um einen Kostenzuschuss zu erhalten.
Übliche Zuschusshöhen je nach Krankenkasse liegen im Bereich € 34 bis € 50.
Die Krankenkassen leisten aktuell keinen Zuschuss bei Paartherapie.
Einen vollfinanzierten Therapieplatz auf Krankenschein kann ich leider nicht anbieten.
Absageregelung
Bis spätestens 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin können Sie diesen verschieben bzw. absagen, ohne dass Kosten für Sie entstehen. Sagen Sie nicht oder später ab, erlaube ich mir das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient und Psychotherapeut (§ 15 PthG).