Kosten & Infos
Kosten
Ich verrechne für eine Therapieeinheit á 50 Minuten 110€.
Es besteht die Möglichkeit, sich einen Teil des Honorars über Ihre Krankenkasse rückerstatten zu lassen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist das Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung“. Auf der Homepage ihrer Krankenkasse können Sie nachlesen, welche Bedingungen außerdem vorliegen müssen, um einen Kostenzuschuss zu erhalten. Derzeit bezahlen die Krankenkassen folgende Kostenzuschüsse pro Einheit:
- Österreichische Gesundheitskasse: Zuschuss: € 31,50
- BVAEB: Zuschuss: € 42,40
- SVS: Zuschuss: € 45,-
- KFA: Zuschuss: € 31,50
Einen vollfinanzierten Therapieplatz auf Krankenschein kann ich leider nicht anbieten.
Absageregelung
Bis spätestens 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin können Sie diesen verschieben bzw. absagen, ohne dass Kosten für Sie entstehen. Sagen Sie nicht oder später ab, erlaube ich mir das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§15 PthG).